Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter und audiovisuelle Mediendiensteanbieter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG in Verbindung mit den §§ 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 66 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die „Zauchensee“ Liftgesellschaft Benedikt Scheffer GmbH als Anbieterin des Kabelfernsehprogramms „Panoramablick Zauchensee“ die Bestimmungen gemäß § 9 Abs. 4 und § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie die eingetretenen Änderungen in ihren direkten Eigentumsverhältnissen, nämlich, dass Emma Kirchner mit Eintragung ins Firmenbuch per 29.11.2024 und Gerd Unterlaß per 03.12.2024 aus der Gesellschaft ausgeschieden sind und mit Eintragung ins Firmenbuch am 03.12.2024 und 04.12.2024 Hermann Kirchner Gesellschafter mit einer Beteiligung von 3,9 % und die Unterlass & Lürzer OG Gesellschafterin mit einer Beteiligung von 1,3 % wurden, nicht bis zum 31.12.2024 der Regulierungsbehörde bekanntgegeben und insoweit für das Jahr 2024 keine vollständige Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G genannten Daten vorgenommen hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.