Die KommAustria hat über die Anzeige der ORS comm GmbH & Co KG, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 25.10.2022, KOA 4.233/22-004, zuletzt geändert mit Bescheid vom 30.08.2024, KOA 4.233/24-002, erteilten Zulassung zum Betrieb der terrestrischen Multiplex-Plattform „MUX C – Tirol“, gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G festgestellt, dass mit dem Wegfall des Programms „oe24.TV“ samt Zusatzdienst „HbbTV“ den Grundsätzen des § 24 Abs. 1 und Abs. 2 sowie des § 25 Abs. 2 AMD-G weiterhin entsprochen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.