Die KommAustria hat die Anzeige der web eXXpress Medien Holding GmbH vom 07.08.2025 betreffend den rumble-Kanal „eXXpressat“, abrufbar unter https://rumble.com/user/eXXpressat, und den YouTube-Kanal „exxpress live“, abrufbar unter https://www.youtube.com/@exxpresslive/, als audiovisuelle Mediendienste gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
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Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes