• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    26.03.2025
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Alpha Radio GmbH
  • GZ
    KOA 2.600/24-011

Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige einer Eigentumsänderung

Die KommAustria hat gemäß § 25 Abs. 1 und 3 PrR-G festgestellt, dass die Alpha Radio GmbH die Bestimmung des § 22 Abs. 4 PrR-G dadurch verletzt hat, dass die

1. am 20.06.2023 erfolgte Übertragung der Gesellschaftsanteile von A (1 %) und B (47 %) auf die IALLO GmbH und
2. am 15.03.2024 erfolgte Übertragung der bisher von C (52 %) und der IALLO GmbH (48 %) gehaltenen Gesellschaftsanteile auf die EM Bürger GmbH

nicht binnen vier Wochen ab Rechtswirksamkeit bei der KommAustria angezeigt wurden.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Der Bescheid wurde in teilanonymisierter Fassung veröffentlicht.

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