Die KommAustria hat der ORS comm GmbH & Co KG gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 34 Abs. 2 und 5 TKG 2021 für den Zeitraum von 29.04.2024 bis 01.05.2024 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der nachstehend angeführten Funkanlagen nach Maßgabe der technischen Anlageblätter (Beilagen 1 und 2) erteilt:
· BRUCK MUR 1 (Mugl) Block 8B
· BRUCK MUR 1 (Mugl) Block 7A
Die beiliegenden Anlageblätter (Beilagen 1 und 2) bilden einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.