Die KommAustria hat der Radio Grün Weiß GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 PrR G, die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung eines digitalen Hörfunkprogramms über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 08.03.2024, KOA 4.580/24 001, zugeordnete Multiplex Plattform für terrestrischen Hörfunk „MUX II - Steiermark, Kärnten und Südburgenland“ für die Dauer von zehn Jahren beginnend mit 21.06.2024 erteilt.
Das Programm umfasst ein (bis auf die Weltnachrichten sowie die nationalen und internationalen Sportnachrichten) vollständig eigengestaltetes 24 Stunden Vollprogramm in einem eigenproduzierten Musikformat, das Oldies, Evergreens, Softpop, Schlager, Austropop, Volksmusik und volkstümliche Musik umfasst. Einen großen Bestandteil des Musikprogramms bilden hierbei österreichische sowie regionale Musikgruppen. Das Wortprogramm enthält Weltnachrichten, lokale bzw. regionale Nachrichten, Veranstaltungshinweise und Sportsendungen, weiters eine Reihe von Servicesendungen, durch die auch ein Überblick über die lokalen Bedürfnisse der Bevölkerung, der lokalen Wirtschaft, Wissenschaft und Politik an die Hörer:innen weitergegeben werden. Alle Beiträge und Sendungen, insbesondere die Informationsbeiträge, Service- und Unterhaltungssendungen, weisen einen starken Regional- bzw. Lokalbezug auf. Darüber hinaus sorgen umfassende Freizeit- und Servicetipps, sowie Wetter- und Verkehrsinformationen für eine ganzheitliche Informationsvielfalt.
Das Verhältnis von Sprache zu Musik während des Sendebetriebes von Montag bis Sonntag entspricht:
• in moderierten Sendungen etwa 30 % Sprache zu 70 % Musik,
• in unmoderierten Sendungen etwa 8 % Sprache (Nachrichten, Wetter, Verkehr) zu 92 % Musik
An Wochentagen werden zwölf Stunden der Programmteile moderiert und zwölf Stunden durch einen automatisierten Betrieb durchgeführt. Am Wochenende werden samstags 14 Stunden und sonntags zwölf Stunden moderiert.
Die Hörer:innen-Kernzielgruppe umfasst Hörer:innen ab einem Alter von 30 Jahren.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes