Die KommAustria hat die Anzeige des KaroHemd Media e.U. vom 04.05.2024, betreffend den YouTube-Kanal "KaroHemdTV", abrufbar unter https://www.youtube.com/@KaroHemdTV/featured, und den Twitch-Kanal "KaroHemdTV", abrufbar unter https://www.twitch.tv/karohemdtv, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 und 4 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes