Die KommAustria hat die Anzeige des KaroHemd Media e.U. vom 04.05.2024, betreffend den YouTube-Kanal "KaroHemdTV", abrufbar unter https://www.youtube.com/@KaroHemdTV/featured, und den Twitch-Kanal "KaroHemdTV", abrufbar unter https://www.twitch.tv/karohemdtv, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 und 4 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung „MUX II – Salzburg und Oberösterreich“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Beschwerde gegen den ORF