Die KommAustria hat die Anzeige von A vom 07.10.2023, betreffend den Twitch-Kanal „Pvt_Dan“, abrufbar unter https://www.twitch.tv/pvt_dan gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 und 4 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.