Die KommAustria hat die Anzeige des Verein MV Mensch & Versorgung – Förderverein für Gesundheit, Wissenschaft, Forschung und Umweltschutz, betreffend den YouTube-Kanal „MV TV“, abrufbar unter https://www.youtube.com/@mv-mensch-und-versorgung und https://www.mv-mensch-und-versorgung.com/, wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform "MUX A"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform "MUX B"