Die KommAustria hat die Anzeige des Verein MV Mensch & Versorgung – Förderverein für Gesundheit, Wissenschaft, Forschung und Umweltschutz, betreffend den YouTube-Kanal „MV TV“, abrufbar unter https://www.youtube.com/@mv-mensch-und-versorgung und https://www.mv-mensch-und-versorgung.com/, wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“