• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    20.02.2026
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    Israelitische Kultusgemeinde#anonymisiert#Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    2024-0.760.065-27-A

Beschwerde gegen die Sendung WELTjournal wegen Verletzung des ORF-Gesetzes

Die KommAustria hat die Beschwerde der Israelitischen Kulusgemeinde Wien gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G mangels Beschwerdelegitimation als unzulässig zurückgewiesen.

Der Beschwerde von A gegen den ORF betreffend die am 04.09.2024 um 22:30 Uhr im Rahmen der Sendereihe „WELTjournal“ im Fernsehprogramm „ORF 2“ ausgestrahlte und im Anschluss unter https://on.orf.at zum Abruf bereitgehaltenen Sendung „Gaza Krieg – Hölle auf Erden“ wurde, soweit sich diese gegen
a. die fehlende Kontextualisierung der durch die Sendung führenden Protagonistin Hind Khoudary hinsichtlich ihrer öffentlich geäußerten Sympathie für die Hamas und ihrer Ablehnung des Existenzrechts des Staates Israel, womit ein verzerrter Eindruck für den Zuschauer entstanden ist,
b. die nicht weiter substantiierte Behauptung, Israel bzw. die israelischen Streitkräfte seien für einen Anschlag auf einen Flüchtlingskonvoi am 13.10.2023 verantwortlich, zumal hierzu nicht die israelische Sichtweise dargelegt wurde, sowie
c. die jedenfalls in Minuten 45 und 48 vorkommende wörtlich unzutreffende Übersetzung des im unterlegten Originalton auf Arabisch zu vernehmenden Ausdrucks „Yahud“ durch „Israeli“, wodurch ein verzerrter Eindruck des Gesprochenen entstanden ist,
richtet, Folge gegeben und gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. b und § 37 Abs. 1 ORF-G festgestellt, dass der ORF dadurch die Bestimmungen des § 4 Abs. 5 Z 1 iVm § 10 Abs. 5 und § 18 Abs. 1 ORF-G verletzt hat.

Im Übrigen wird die Beschwerde von A als unbegründet abgewiesen.

Gegen diesen Bescheid wurden Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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