Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG in Verbindung mit den §§ 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 66 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die Bergbahnen Silvretta Galtür GmbH & Co. KG als Veranstalterin der Kabelfernsehprogramme „Infokanal Galtür“ und „Panorama Galtür“ die Bestimmung des § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD- G, wonach Mediendiensteanbieter der Regulierungsbehörde jährlich bis zum 31. Dezember die hinsichtlich der direkten und indirekten Eigentumsverhältnisse aktualisierten Daten zu übermitteln haben, dadurch verletzt hat, dass sie die im Jahr 2023 erfolgten Änderungen in den Eigentumsverhältnissen der Bergbahnen Silvretta Galtür GmbH & Co KG, der Bergbahnen Silvretta Galtür GmbH und der Huber Hotel GmbH nicht bis zum 31.12.2023 der Regulierungsbehörde bekanntgegeben hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Der Bescheid wurde in (teil-)anonymisierter Fassung veröffentlicht.