• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    05.04.2024
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.850/24-015

Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des ORF-G

Der Beschuldigte hat als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 VStG bestellter verantwortlicher Beauftragter für Übertretungen des ORF nach § 38 Abs. 1 Z 2 ORF-G zu verantworten, dass der ORF am 22.10.2021 im Rahmen des bundesweiten Hörfunkprogramms „Ö3“ um ca. 16:58 Uhr einen Werbespot für „Spusu“ ausgestrahlt hat, ohne diesen an seinem Beginn eindeutig von den vorhergehenden Programmteilen zu trennen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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