Die KommAustria hat der ORS comm GmbH & Co KG, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 08.03.2024, KOA 4.580/24-001, erteilten Zulassung zum Betrieb der terrestrischen Multiplex Plattform „MUX II – Niederösterreich und Nordburgenland“, gemäß § 15b Abs. 3 PrR-G iVm § 28 Abs. 1 Z 4 sowie §§ 34 Abs. 1 und 2, 37 und 41 Abs. 1 und 5 TKG 2021 die versuchsweise Nutzung der dieser Multiplex-Plattform zugeordneten Übertragungskapazitäten für den Zusatzdienst „Automatic Safety Alert" (ASA) am 25.03.2026 genehmigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes