Die KommAustria hat der ORS comm GmbH & Co KG, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 08.03.2024, KOA 4.580/24-001, erteilten Zulassung zum Betrieb der terrestrischen Multiplex Plattform „MUX II – Niederösterreich und Nordburgenland“, gemäß § 15b Abs. 3 PrR-G iVm § 28 Abs. 1 Z 4 sowie §§ 34 Abs. 1 und 2, 37 und 41 Abs. 1 und 5 TKG 2021 die versuchsweise Nutzung der dieser Multiplex-Plattform zugeordneten Übertragungskapazitäten für den Zusatzdienst „Automatic Safety Alert" (ASA) am 25.03.2026 genehmigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des ORF-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen