Die KommAustria hat aufgrund des Antrages von Jacques Wassong vom 04.05.2026, gemäß § 9 Abs. 8 AMD-G festgestellt, dass es sich bei
1. dem von ihm bereitgestellten YouTube-Kanal „Jacques Wassong“, abrufbar unter https://www.youtube.com/@jacques.wassong, weiterhin um einen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von § 2 Z 3 AMD-G handelt,
2. dem von ihm bereitgestellten TikTok-Kanal „jacques.wassong“, abrufbar unter https://www.tiktok.com/@jacques.wassong, weiterhin um einen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von § 2 Z 3 AMD-G handelt und
3. dem von ihm bereitgestellten Instagram-Kanal „jacqueswassong“, abrufbar unter https://www.instagram.com/jacqueswassong/reels/, weiterhin um einen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von § 2 Z 3 AMD-G handelt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Teilanonymisierung nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“