• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    26.03.2025
  • Unterkategorie
    Hörfunk analog
  • Partei(en)
    FHW Education & Management GmbH
  • GZ
    KOA 1.715/25-001

Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Wien 105,1 MHz“

Die KommAustria hat der FHW Education & Management GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5, 6, und 13 Abs. 1 Z 3 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Wien 105,1 MHz“ erteilt.

Der Antrag der NRJ Digital Radio GmbH auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms unter Nutzung der Übertragungskapazität „WIEN 13 (Funkmast Stadion) 105,1 MHz“ wurde gemäß § 9 Abs. 1 iVm Abs. 4 PrR-G abgewiesen.

Die Anträge des Vereins Planet SOL Gemeinschaft zur Förderung von Kommunikation und Kreativität, der Balkan Beats Vienna GmbH (i.G.) sowie der Stadtradio Regional Hörfunk GmbH auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms unter Nutzung der Übertragungskapazität „WIEN 13 (Funkmast Stadion) 105,1 MHz“ wurden jeweils gemäß § 6 Abs. 1 PrR-G abgewiesen.

Gegen diesen Bescheid wurden Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Im Verfahren vor dem BVwG hat die FHW Education & Management GmbH ihren Antrag auf Erteilung der gegenständlichen Hörfunkzulassung zurückgezogen.

Das BVwG hat den Bescheid mit Beschluss vom 19.05.2026, W290 2312377-1/16E, W290 2312431-1/16E, W290 2312434-1/16E, im Umfang der Anfechtung aufgehoben und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheids an die KommAustria zurückverwiesen.

Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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