Die KommAustria hat die Beschwerde gegen die ab 16.09.2025 unter kids.orf.at bereitgestellte Sendung „ZIB Zack Mini“ gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. b und § 37 iVm § 4 Abs. 1 Z 1, Z 5 und Z 14, Abs. 4, Abs. 5 Z 1 bis 3, § 10 Abs. 4 und 5 sowie § 18 Abs. 1 ORF-G als unbegründet abgewiesen.
Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes