Die KommAustria hat die Beschwerde gegen die ab 16.09.2025 unter kids.orf.at bereitgestellte Sendung „ZIB Zack Mini“ gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. b und § 37 iVm § 4 Abs. 1 Z 1, Z 5 und Z 14, Abs. 4, Abs. 5 Z 1 bis 3, § 10 Abs. 4 und 5 sowie § 18 Abs. 1 ORF-G als unbegründet abgewiesen.
Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.