Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Arabella Oberösterreich GmbH gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 1 und 3 sowie Abs. 5 TKG 2021 die mit Bescheid der KommAustria vom 02.12.2024, KOA 1.378/24-008, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „WEYREGG (Gahberg) 105,8 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Änderung der technischen Parameter nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes bewilligt wird.
Der Name der Übertragungskapazität lautet nunmehr „WEYREGG 2 (Gahberg) 105,8 MHz“.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes