• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    27.05.2026
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Radio Eins Privatradio Gesellschaft m.b.H.
  • GZ
    2026-0.247.908-3-A

Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter

Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Eins Privatradio Gesellschaft m.b.H. gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2021 die mit Bescheid der KommAustria vom 06.08.2025, GZ 2025-0.254.060-12-A, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „JENBACH 3 (Kanzelkehre Raststation) 98,6 MHz“ und „JENBACH 4 (Zeiseleck) 98,6 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragten Änderungen der technischen Parameter nach Maßgabe der beiliegenden technischen Anlageblätter bewilligt wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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