Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Eins Privatradio Gesellschaft m.b.H. gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2021 die mit Bescheid der KommAustria vom 06.08.2025, GZ 2025-0.254.060-12-A, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „JENBACH 3 (Kanzelkehre Raststation) 98,6 MHz“ und „JENBACH 4 (Zeiseleck) 98,6 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragten Änderungen der technischen Parameter nach Maßgabe der beiliegenden technischen Anlageblätter bewilligt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel Feratel) 89,40 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“