• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    22.07.2026
  • Unterkategorie
    Änderung der Eigentumsverhältnisse
  • Partei(en)
    Livetunes Network GmbH
  • GZ
    2026-0.460.521-5-A

Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G

Die KommAustria hat auf Antrag der Livetunes Network GmbH vom 28.05.2026 gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G festgestellt, dass nach Abtretung von 100 % der im Eigentum der RFM Broadcast GmbH stehenden Anteile der Livetunes Network GmbH an die now.at flexible company weiterhin den Bestimmungen des § 5 Abs. 3 sowie der §§ 7 bis 9 PrR-G entsprochen wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheids entspricht aufgrund der Teilanonymisierung nicht dem Original.

Weitere Entscheidungen