Die KommAustria hat die Anzeige von A vom 13.04.2026 betreffend die Kanäle, wienerkind (Instagram), abrufbar unter https://www.instagram.com/wienerkind_/, wienerkind (TikTok), abrufbar unter https://www.tiktok.com/@wienerkind_, und wienerkind (Youtube), abrufbar unter https://www.youtube.com/@wienerkind1, wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages vom 15.05.2026 gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheids entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Verletzung von Werbebestimmungen
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform "MUX B"
Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform "MUX A"