• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    28.07.2026
  • Unterkategorie
    Feststellungsbescheide
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    2026-0.318.825-5-A

Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf

Die KommAustria hat die Anzeige von A vom 13.04.2026 betreffend die Kanäle, wienerkind (Instagram), abrufbar unter https://www.instagram.com/wienerkind_/, wienerkind (TikTok), abrufbar unter https://www.tiktok.com/@wienerkind_, und wienerkind (Youtube), abrufbar unter https://www.youtube.com/@wienerkind1, wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages vom 15.05.2026 gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheids entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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