Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Eins Privatradio Gesellschaft m.b.H. die der Antragstellerin durch den Bescheid der KommAustria vom 06.08.2025, GZ 2025-0.254.060-12-A, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 27.05.2026, GZ 2026-0.247.908-3-A, erteilte Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privatem terrestrischem Hörfunk gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 und Abs. 2 iVm § 12 Abs. 1 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 in ihrem Spruchpunkt 1. dahingehend geändert, dass diese Zulassung für das durch die in den Beilagen 1. bis 54. beschriebenen Übertragungskapazitäten, somit nunmehr auch durch die Übertragungskapazitäten
53. „GRATKORN 2 (Gsollerkogel) 93,3 MHz“ und
54. „GRAZ 4 (Plabutsch Lüftungsturm Nord) 87,6 MHz“
versorgte Gebiet erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheids entspricht nicht dem Original.