Die KommAustria hat die Anzeige von A vom 05.06.2026 betreffend die Kanäle „allclinical (Instagram)“, abrufbar unter https://www.instagram.com/allclinical/reels/?hl=de, „allclinicalthinks (Instagram)“, abrufbar unter https://www.instagram.com/allclinicalthinks/, „allclinical (Youtube), abrufbar unter https://www.youtube.com/@allclinical4062, und „allclinicaltwo (TikTok), abrufbar unter https://www.tiktok.com/@allclinicaltwo, wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages vom 16.06.2026 gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheids entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.