• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    09.07.2026
  • Unterkategorie
    Hörfunk analog
  • Partei(en)
    RRTH – Freies Radio für Österreich und mehr
  • GZ
    2025-0.192.715-7-A

Abweisung eines Antrages auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms

Die KommAustria hat den Antrag des Vereins „RRTH – Freies Radio für Österreich und mehr“ vom 08.03.2025 auf Erteilung einer Zulassung für die Veranstaltung eines Hörfunkprogramms unter Nutzung der Übertragungskapazität 1143 kHz gemäß §§ 3 Abs. 1 und 5 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 1 und § 12 Abs. 1, 2, 3 und 6 PrR-G abgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheids entspricht nicht dem Original.

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