Die KommAustria hat die Beschwerde von Stefan Prandner vom 17.01.2026, mit der die nicht erfolgte Entfernung eines im Forum auf „www.derstandard.at“ veröffentlichten und als rechtswidrig gemeldeten Inhalts beanstandet worden ist, gemäß § 13 Abs. 3 AVG wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheids entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Verletzung von Werbebestimmungen
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform "MUX B"
Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform "MUX A"