• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    26.02.2026
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Yu Planet Entertainment GmbH & Co KG
  • GZ
    2025-0.569.332-3-A

Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms

Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter und audiovisuelle Mediendiensteanbieter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG in Verbindung mit den §§ 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die Yu Planet Entertainment GmbH & Co KG die Bestimmung § 9 Abs. 1 AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie das Fernsehprogramm „YU Planet“, das über die Smart TV Apps von MTel und Adria Telekom verbreitet wird, nicht spätestens zwei Wochen vor dessen Aufnahme der KommAustria angezeigt hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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