Die KommAustria hat über Antrag des ORF die Erweiterung des ORF-Videoangebotes um europäische fiktionale Inhalte nach Maßgabe des am 24.11.2025 gemäß § 5a ORF-G vorgelegten Angebotskonzeptes gemäß § 6b Abs. 1 iVm Abs. 2 und 3 ORF-G bewilligt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.