• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    23.07.2026
  • Unterkategorie
    Feststellungsbescheide
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    2026-0.612.043-2-A

Zurückweisung eines Antrags auf bescheidmäßige Erledigung des Ansuchens um Vertriebsförderung

Die KommAustria hat den Antrag der A auf bescheidmäßige Erledigung des Ansuchens um Vertriebsförderung nach dem Abschnitt II des PresseFG 2004 gemäß § 1 iVm § 56 AVG zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheids entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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