• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    29.07.2026
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    2025-0.961.451-4-A

Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verstößen gegen den DSA

Die KommAustria hat die Beschwerde von Patrick Kral vom 17.11.2025 betreffend den Dienst „Aurena.at“, abrufbar unter www.aurena.at gemäß § 2 Abs. 3 Z 11 KDD-G mangels Zuständigkeit zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheids entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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