• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    25.07.2026
  • Unterkategorie
    Feststellungsbescheide
  • Partei(en)
    BVZ GmbH
  • GZ
    2026-0.286.891-4-A

Zurückweisung einer Anzeige eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf

Die KommAustria hat die Anzeige der BVZ GmbH, betreffend ihre Kanäle auf Instagram, Facebook und YouTube, wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages vom 09.04.2026 gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheids entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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