Die KommAustria hat die Anzeige der BVZ GmbH, betreffend ihre Kanäle auf Instagram, Facebook und YouTube, wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages vom 09.04.2026 gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheids entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.