Auf Antrag der U1 Tirol Medien GmbH wurde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 und 5 TKG 2003, die mit Bescheid der KommAustria vom 11.04.2011, KOA 1.530/11-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 24.02.2014, KOA 1.530/14-001, erteilten Bewilligungen zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen
* „GERLOS 2 (Gerlosberg PTA RIFU Station) 103,7 MHz“
* „INZING 2 (Stieglreith) 94,2 MHz“
* „KITZBUEHEL 4 (Ried am Horn) 106,0 MHz“
* „PAISSLBERG (Paisslberg 8) 88,9 MHz“, und
* „WILDSCHOENAU 2 (Oberau 33) 93,8 MHz“
dahingehend geändert, dass jeweils die Erhöhung der Sendeleistung um +3dB gemäß den in den Beilagen zu diesem Bescheid festgelegten technischen Parametern bewilligt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G