Über Antrag der Radio Eins Privatradio GmbH wurde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003, die mit Bescheid der KommAustria vom 19.12.2016, KOA 1.021/16-001, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „RECHNITZ 2 (Hirschenstein) 105,5 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Leistungserhöhung nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes (Beilage 1) bewilligt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"