Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit den Übertragungskapazitäten „OBERZEIRING 1 102,6 MHz“, „DAMUELS (Hahnenkopf) 101,3 MHz“, „S LEONHARD PZT (Oberlehn) 105,1 MHz“ und „HEILIGENBLUT 96,3 MHz“ ausgebaut.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung „MUX II – Wien“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des ORF-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes