Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit den Übertragungskapazitäten „OBERZEIRING 1 102,6 MHz“, „DAMUELS (Hahnenkopf) 101,3 MHz“, „S LEONHARD PZT (Oberlehn) 105,1 MHz“ und „HEILIGENBLUT 96,3 MHz“ ausgebaut.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform "MUX A"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform "MUX B"