Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit den Übertragungskapazitäten „OBERZEIRING 1 102,6 MHz“, „DAMUELS (Hahnenkopf) 101,3 MHz“, „S LEONHARD PZT (Oberlehn) 105,1 MHz“ und „HEILIGENBLUT 96,3 MHz“ ausgebaut.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtaktualisierung
Strafverfügung wegen Nichtaktualisierung
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 10A“, INNTAL EBBS (Ebbs Buchberg) Block 10A“ und „INNTAL EBBS (Ebbs Buchberg) Block 11D“ sowie „UNTERSBERG GEIERECK (Untersberg) Block 10A“,
Strafverfügung wegen Nichtaktualisierung