• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    29.12.2020
  • Unterkategorie
    Programmbouquetänderungen
  • Partei(en)
    RTG Radio Technikum GmbH
  • GZ
    KOA 4.530/20-007

Programmbouquetänderung gemäß § 15b Abs. 5 PrR-G

Die KommAustria hat über Anzeige der RTG Radio Technikum GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 14.12.2017, KOA 4.530/17-005, erteilten Zulassung zum Betrieb der terrestrischen Multiplex-Plattform „MUX II - Wien“ im Versorgungsgebiet Großraum Wien, gemäß § 15b Abs. 5 PrR-G festgestellt, dass mit der Aufnahme des Programms „Lounge FM“ sowie der Zusammenschaltung und Datenratenreduktion der Zusatzdienste „EWF deutsch“ und „EWF International“ den Grundsätzen der §§ 15a und 15b PrR-G weiterhin entsprochen wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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