Die KommAustria hat über Anzeige der RTG Radio Technikum GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 14.12.2017, KOA 4.530/17-005, erteilten Zulassung zum Betrieb der terrestrischen Multiplex-Plattform „MUX II - Wien“ im Versorgungsgebiet Großraum Wien, gemäß § 15b Abs. 5 PrR-G festgestellt, dass mit der Aufnahme des Programms „Lounge FM“ sowie der Zusammenschaltung und Datenratenreduktion der Zusatzdienste „EWF deutsch“ und „EWF International“ den Grundsätzen der §§ 15a und 15b PrR-G weiterhin entsprochen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes