Der WELLE SALZBURG GmbH wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die in der Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazität „PERG (Lanzenberg) 94,5 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates (BKS) vom 25.02.2008, GZ 611.079/0001-BKS/2008, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 23.02.2017, KOA 1.379/17-003, zugeteilten Versorgungsgebietes „Linz 91,8 MHz und Wels“ zugeordnet.
Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Linz 91,8 MHz, Wels und Perg“. Es umfasst die Bezirke Linz und Linz-Land, deren umliegende Gemeinden, die Stadt Wels, Teile des Bezirkes Wels-Land, insbesondere die Gemeinden Marchtrenk und Thalheim bei Wels sowie die Stadt Perg und Teile des Bezirkes Perg soweit diese Gebiete durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA