Die KommAustria hat der Radio Grün Weiß GmbH gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 34 Abs. 2 und 5 TKG 2021 für den Zeitraum von 04.12.2023 bis 06.12.2023 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „VOITSBERG 2 (Arnstein) 88,8 MHz“ und „DEUTSCHLANDSBERG 2 (Burg Landsberg) 107,0 MHz“ nach Maßgabe der beiliegenden technischen Anlageblätter zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt. Die beiliegenden Anlageblätter (Beilagen 1 und 2) bilden einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“