Die KommAustria hat dem Verein Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für den Zeitraum vom 13.05.2017 bis zum 15.06.2017 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Fest der Jugend – Pfingsten in Salzburg“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF