1. Der Livetunes Network GmbH wird gemäß § 4 Abs. 2 iVm § 4 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G), zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuch) die Bewilligung zur digitalen Verbreitung des Programms „LoungeFM“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 31.03.2015, KOA 4.510/15-020, bewilligten Multiplex-Plattform „DAB+ Testbetrieb Wien“ erteilt.
2. Die Zulassungen nach Spruchpunkt 1. wird gemäß § 4 Abs. 4 PrR-G für die Zeit vom 28.05.2015 bis zum 01.04.2016 befristet.
3. Das genehmigte Programm „LoungeFM“ ist ein 24-Stunden Vollprogramm für die Zielgruppe der 25- bis 55-Jährigen. Das Musikprogramm setzt auf großteils entspannende, sanfte Musiktitel und eine Mischung aus Chillout-Pop, Smooth Jazz und Easy Listening. Das Wortprogramm enthält zu vollen Stunde Welt- und nationale Nachrichten sowie "news-to-use" aus den Bereichen wie Genuss, Events, Fashion, Design, Wellness und Society.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
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Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G