Die KommAustria hat über Anzeige der MediaShop GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 30.07.2019, KOA 2.135/19-011, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des über den Satelliten ASTRA 1N, 19,2° Ost, Transponder 1.087, Frequenz 12,148 GHz verbreiteten Fernsehprogramms „MediaShop Immer etwas Neues“, gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung der Programmdauer dahingehend genehmigt, dass die tägliche Sendezeit 24 Stunden beträgt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes