Die KommAustria hat über Anzeige der MediaShop GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 30.07.2019, KOA 2.135/19-011, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des über den Satelliten ASTRA 1N, 19,2° Ost, Transponder 1.087, Frequenz 12,148 GHz verbreiteten Fernsehprogramms „MediaShop Immer etwas Neues“, gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung der Programmdauer dahingehend genehmigt, dass die tägliche Sendezeit 24 Stunden beträgt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“