Der Bezirks TV St. Veit Produktions- und Vertriebsges.m.b.H. wurde gemäß § 28 Abs. 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Verbreitung eines digitalen Fernsehprogramms über die terrestrische Multiplex-Plattform „MUX C“ – Kärnten der Bezirks TV St. Veit Produktions- und Vertriebsges.m.b.H. für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Genehmigt wurde ein unverschlüsselt ausgestrahltes regionales 24 Stunden Programm genehmigt („Kärnten TV“), das Informationen und Nachrichten aus Kärnten beinhaltet und insbesondere Beiträge zu den Themen Politik, Wirtschaft, Tourismus, Szene, Jugend, Brauchtum, Gesundheit, Sport und Kultur bietet. Zudem wird über aktuelle Veranstaltungen in ganz Kärnten berichtet. Das Programm wird stündlich wiederholt und wöchentlich im Umfang von rund einer Stunde neu produziert.
Die Zulassung ist rechtskräftig.
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel Feratel) 89,40 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"