Der Bezirks TV St. Veit Produktions- und Vertriebsges.m.b.H. wurde gemäß § 28 Abs. 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Verbreitung eines digitalen Fernsehprogramms über die terrestrische Multiplex-Plattform „MUX C“ – Kärnten der Bezirks TV St. Veit Produktions- und Vertriebsges.m.b.H. für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Genehmigt wurde ein unverschlüsselt ausgestrahltes regionales 24 Stunden Programm genehmigt („Kärnten TV“), das Informationen und Nachrichten aus Kärnten beinhaltet und insbesondere Beiträge zu den Themen Politik, Wirtschaft, Tourismus, Szene, Jugend, Brauchtum, Gesundheit, Sport und Kultur bietet. Zudem wird über aktuelle Veranstaltungen in ganz Kärnten berichtet. Das Programm wird stündlich wiederholt und wöchentlich im Umfang von rund einer Stunde neu produziert.
Die Zulassung ist rechtskräftig.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen