Der FHW Fachhochschul-Studiengänge Betriebs- und Forschungseinrichtungen der Wiener Wirtschaft GmbH wurde gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk für den Zeitraum vom 06.05.2018 bis zum 05.05.2019 – mit Ausnahme des Zeitraums 24.05.2018 bis 25.05.2018 – erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G