Die KommAustria hat der Radio Austria GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 und § 12 Abs. 3 Z 2 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die Übertragungskapazität 50. „KREMS (Kalorisches Kraftwerk Theiß) 87,7 MHz“ zur Verbesserung der Versorgung im Rahmen ihrer mit Bescheid der KommAustria vom 20.02.2019, KOA 1.012/19-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 21.10.2019, KOA 1.012/19-045, erteilten Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privatem terrestrischem Hörfunk zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“