Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit den Übertragungskapazitäten MHz „NEUMARKT - Kulmer Alpe 101,8 MHz“, „LEOBEN 3 - Windischberg 107,5 MHz“ und „ST VEIT - Goggerwenig Scheune 107,6 MHz“ ausgebaut. Der Bescheid ist rechtskräftig.
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform "MUX A"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform "MUX B"