Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit den Übertragungskapazitäten MHz „NEUMARKT - Kulmer Alpe 101,8 MHz“, „LEOBEN 3 - Windischberg 107,5 MHz“ und „ST VEIT - Goggerwenig Scheune 107,6 MHz“ ausgebaut. Der Bescheid ist rechtskräftig.
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes