Die KommAustria hat der Krone Multimedia Gesellschaft m.b.H. & Co. KG. gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung des über den Satellit ASTRA 19,2° Ost, Transponder 1.005, Frequenz 11.273 MHz, Polarisation horizontal, verbreiteten Fernsehprogramms „KRONE TV“ in SD für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform "MUX A"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform "MUX B"