• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    17.12.2018
  • Unterkategorie
    Programmbouquetänderungen
  • Partei(en)
    ORS comm GmbH & Co KG
  • GZ
    KOA 4.231/18-013

Genehmigung Programmbouquetänderung

Über Anzeige der ORS comm GmbH & Co KG , Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.231/12-001, erteilten Zulassung zum Betrieb der terrestrischen Multiplex-Plattform „MUX C“ im Versorgungsgebiet Wien sowie in den angrenzenden Teilen von Niederösterreich und Teilen des Burgenlandes („MUX C – Wien“), wird gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G festgestellt, dass mit der Aufnahme des Programms „LAOLA1.tv“ in SD im Plattformmodell den Grundsätzen des § 24 Abs. 1 und 2 und § 25 Abs. 2 AMD-G weiterhin entsprochen wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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