Die KommAustria hat der Tele1Vision Video- und Fernsehproduktion GmbH gemäß § 25 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zum Betrieb einer Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk zur Versorgung des Großtraum Wien für die Dauer von 10 Jahren erteilt.
Mit diesem Bescheid wurden zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform) die nachfolgende Übertragungskapazität vorläufig zugeordnet:
WIEN 1 (Kahlenberg) Kanal 65
Mit Bescheid vom 15.06.2009, GZ 611.196/0002-BKS/2009, hat der BKS die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes