Die KommAustria hat der Kanal3 Regionalfernseh GmbH gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „kanal3“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 13.03.2019, KOA 4.234/19-001, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk („MUX C – Oststeiermark und Raum Graz“) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.