Die KommAustria hat der Kanal3 Regionalfernseh GmbH gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „kanal3“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 13.03.2019, KOA 4.234/19-001, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk („MUX C – Oststeiermark und Raum Graz“) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“