Die KommAustria hat auf Antrag der Soundportal Graz GmbH gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 13.09.2012, KOA 1.463/12-002, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "GRAZ 4 (Plabutsch Lüftungsturm) 97,9 MHz" dahingehend geändert, dass die beantragte Leistungserhöhung bewilligt wird und die Bewilligung nunmehr wie in dem beiliegenden geänderten technischen Anlageblatt gilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung „MUX II – Wien“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des ORF-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes