Die KommAustria hat der WELLE SALZBURG GmbH gemäß § 12 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 1 Z 4 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die Übertragungskapazitäten „WOLFSBERG 2 100,2 MHz“, „BRUECKL (Lippekogel) 98,2 MHz“ und „BLEIBURG (Weissenegger Berg) 92,1 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid der KommAustria vom 10.10.2012, KOA 1.211/12-010, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 14.06.2013, KOA 1.211/13-003, zugeteilten Versorgungsgebiet „Raum Wörthersee und Unteres Drautal“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G