Die Beschwerde wird gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a iVm § 37 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 5 sowie § 10 Abs. 5 und 6 ORF-G als unbegründet abgewiesen. Der Bescheid ist rechtskräftig.
KOA 12.032-16-010.pdf
Beschwerde gegen den ORF
Verletzung von Werbebestimmungen
Zurückweisung einer Anzeige betreffend einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf