Die KommAustria hat der Radio Arabella GmbH gemäß § 4 Abs. 2 iVm § 4 Abs. 1PrR-G zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuch) die Bewilligung zur digitalen Verbreitung des Programms „Arabella Rock“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 28.03.2017, KOA 4.510/17-021, bewilligten Multiplex-Plattform „DAB+ Testbetrieb Wien“ erteilt.
Die Zulassung nach Spruchpunkt 1. wurde gemäß § 4 Abs. 4 PrR-G für die Zeit vom 03.04.2017 bis zum 03.04.2018 befristet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“